Information zum Schulgeld

Der Schulträger der Edith-Stein-Schule erhebt Schulgeld. Es stellt einen wichtigen Anteil zur Finanzierung der Schule neben der Staatlichen Finanzhilfe und dem Bistumszuschuss dar.

Durch den Schulvertrag sind die Eltern zur Schulgeldzahlung verpflichtet. Schulgeld ist als Sonderausgabe zu 30% steuerlich absetzbar (EStG §10 Abs.1 Nr.9).


Schulgeldermäßigung

Das Schulgeld ist sozial gestaffelt. Um eine Schulgeldermäßigung in Anspruch zu nehmen, ist in jedem Fall ein Antrag beim Schulträger notwendig. Dieser Antrag auf Schulgeldermäßigung ist direkt an den Schulträger zu richten und wird vertraulich behandelt.


Weitere Fragen zum Schulgeld?

Bischöfliches Ordinariat – Schulabteilung

Ansprechpartnerin: Frau Stettnisch-Klus

Telefon:

Tel.: 0361-6572-281

Fax.: 0361-6572-294

E-Mail:

schulabteilung@bistum-erfurt.de

Weitere Informationen sowie Formulare zum Download: