Regelschule

Im Regelschulzweig der Edith-Stein-Schule lernen Schülerinnen und Schüler im hauptschul- sowie realschulbezogenen Kurs gemeinsam in einer Klasse. Ab Klasse 7 wird in Mathematik und Englisch in Kurs I und Kurs II unterschieden, in Klassenstufe 9 kommen Deutsch und Physik hinzu.

Hauptschulabschluss

Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer am Ende von Klassenstufe 9 die Versetzungsbestimmungen erfüllt.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Schülerinnen und Schüler, die mindestens zweimal in einen Kurs I eingestuft sind, jedoch ihren Realschulabschluss anstreben, müssen am Ende von Klassenstufe 9 an den freiwilligen Prüfungen zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss teilnehmen. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Wer die Prüfungen erfolgreich bestanden und die Versetzungsbestimmungen erfüllt hat, kann in die Klassenstufe 10 versetzt werden und im kommenden Schuljahr an den Prüfungen zum Realschulabschluss teilnehmen.

Realschulabschluss

Am Ende der Klassenstufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen ihren Realschulabschluss. Damit steht ihnen sowohl der Weg in die Berufsausbildung als auch an eine weiterführende Schule offen. Vereinzelt führen unsere Absolventinnen und Absolventen ihre Schullaufbahn im Gymnasialzweig der Edith-Stein-Schule weiter, um nach drei weiteren Schulbesuchsjahren ihr Abitur abzulegen.

Besonderheiten

Einzelne Schülerinnen und Schüler absolvieren eine Individuelle Abschlussphase und legen erst am Ende der Klassenstufe 9 ihre Prüfungen zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss ab bzw. beenden ihre Schullaufbahn nach zehn Schulbesuchsjahren mit demHauptschulabschluss.


Gymnasium

Besondere Leistungsfeststellung

Die Schüler des Gymnasialzweiges absolvieren in der Klassenstufe 10, 2. Halbjahr, die Besondere Leistungsfeststellung (BLF). Dabei müssen sie in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie einem weiteren, frei wählbaren naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie oder Physik) einen schriftlichen Leistungsnachweis erbringen. Im Fach Englisch oder Französisch wird die Leistung mündlich abgefragt. Alternativ erfolgt die Sprachprüfung auch schriftlich in Latein. In Abhängigkeit von den erzielten Leistungen ist eine zusätzliche mündliche Prüfung in diesen Fächern möglich. Die Termine werden vom Thüringer Kultusministerium festgelegt.

Das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.


Abitur

Natürlich wird an unserer Schule nach dem Abschluss der 12. Klasse die Abiturprüfung geschrieben. Ob das Abitur (und damit die allgemeine Hochschulreife) bestanden ist, errechnet sich anhand sehr vieler Noten und Faktoren, die über die Jahre 11/12 ‚gesammelt‘ wurden.