FAQ – Häufig gestellte Fragen:

Inhalt dieser Seite:

1. ABMELDUNG WEGEN KRANKHEIT 

2. FREISTELLUNG WÄHREND DER SCHULZEIT

3. INFORMATIONEN ZUR NOTENVERGABE

4. INFORMATIONEN ZUR NOTENEINSICHT IN X-SCHOOL

5. GRUNDSÄTZLICHES IM UMGANG MIT ANFRAGEN UND KRITIK IN DER SCHULE (BESCHWERDEGANG)

 

zu 1. ABMELDUNG WEGEN KRANKHEIT

Für a l l e Klassenstufen (auch 11. und 12. Klassen) gilt: 

  • Am 1. Fehltag bis 07.40 Uhr (spätestens jedoch bis 08.00 Uhr) im Sekretariat vom Unterricht abmelden – auch wenn der Schultag Ihres Kindes erst zur 2. Stunde oder später beginnt. 
  • Fehlt Ihr Kind länger als einen Tag, bitte am Folgetag das Sekretariat erneut informieren 
  • Die Abmeldung erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten – nicht durch Geschwisterkinder. 
  • Bitte bei der Krankmeldung immer den Namen und die Klasse Ihres Kindes angeben. 
  • Bitte hinterlassen Sie in der Abmeldezeit zwischen 07.00 – 08.00 Uhr lediglich Ihre Krankmeldung. Für Telefonate mit Anliegen, die eine längere Gesprächszeit erfordern, bitte nach Möglichkeit erst ab 08.00 Uhr anrufen, z. B. bei Terminvereinbarungen etc. 

Für die Klassenstufen 5 – 10 gilt, dass eine schriftliche Entschuldigung der Eltern für die Abwesenheit von bis zu 10 Tagen akzeptiert wird. Diese wird am ersten Anwesenheitstag nach der Fehlzeit dem Klassenlehrer übergeben. Fehlt die Schülerin/der Schüler länger als 10 Tage, ist dem Klassenlehrer ein ärztliches Attest vorzulegen. 

Für die Schüler der O b e r s t u f e gilt folgende Regelung: 

Jeder Schüler führt selbst einen Entschuldigungsbogen. Trotzdem informieren die Eltern grundsätzlich am 1. Fehltag bis 07.40 Uhr bzw. 08.00 Uhr die Schule – auch wenn an diesem Tag der Unterricht später beginnt. Bei Krankheit ist ab dem 4. Tag ein ärztliches Attest vorzulegen (bis zu 3 Tagen können die Eltern entschuldigen). Fehlt ein Schüler zu einem Kursarbeitstermin, ist generell ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden alle in dieser Zeit nicht erbrachten Leistungen mit 0 Punkten (Note 6) bewertet. 

Fahrschultermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Eine mögliche Ausnahme bildet lediglich die Fahrschulprüfung. Hier ist eine Bestätigung über den Prüfungstermin dem Stammkursleiter im Vorfeld vorzulegen. 

 

zu 2. FREISTELLUNG WÄHREND DER SCHULZEIT 

In dringenden Ausnahmefällen kann ein Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern hin beurlaubt werden. Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vor dem Beginn der Beurlaubung zu stellen. Bei Freistellung über 3 Tage und länger ist der Antrag spätestens einen Monat vor der Freistellung einzureichen. Der Antrag ist zu begründen. 

Schülerinnen und Schüler, die Erstkommunion, Firmung, Konfirmation oder Lebenswende feiern, sind nicht automatisch am Tag nach der Feier von der Schule freigestellt – auch hier ist im Vorfeld ein Freistellungsantrag beim Klassenleiter zu stellen. 

  • Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Freistellungsformular – hierbei ist folgende Regelung zu beachten: Freistellung bis zu 3 Unterrichtstage: 
    • schriftlicher Antrag (Formular) beim Klassenleiter abgeben und durch ihn bestätigen lassen 
  • Freistellungen ab 4 bis zu 15 Unterrichtstage
    • schriftlicher Antrag (Formular) bei Klassenleiter einreichen 
    • nach Unterschrift/Einverständnis des Klassenleiters Weitergabe an Schulleitung 
    • von Seiten Schulleitung erfolgt die Zu- bzw. Absage auf dem Formular 
  • Freistellungen ab 15 Unterrichtstage 
    • schriftlicher Antrag (Formular) bei Klassenleiter einreichen 
    • nach Unterschrift/Einverständnis des Klassenleiters Weitergabe an Schulleitung 
    • nach Unterschrift/Einverständnis der Schulleitung erfolgt von dort die Weitergabe an den Schulträger von Seiten des Schulträgers erfolgt die Zu- bzw. Absage 
  •  

Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. 

Für Freistellungen zu außerschulischen Veranstaltungen, die der Repräsentation unserer Schule dienen (Sportwettkämpfe, Chorauftritte, Theaterauftritte u. ä.) während der regulären Unterrichtszeit gilt: 

  • Es ist hier kein schriftlicher Antrag notwendig. Bitte halten Sie Ihre Kinder jedoch an, dass sie verpasste Inhalte eigenverantwortlich nacharbeiten und im Falle von anstehenden Klassenarbeiten und Tests mit dem entsprechenden Kollegen Rücksprache halten (Vereinbarung von Nachschreibeterminen). 

zu 3. INFORMATIONEN ZUR NOTENVERGABE

     Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument

zu 4. INFORMATIONEN ZUR NOTENEINSICHT IN X-SCHOOL

     Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument 

zu 5. GRUNDSÄTZLICHES IM UMGANG MIT ANFRAGEN UND KRITIK IN DER SCHULE (BESCHWERDEGANG)

     Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument