Hinweise zum Schulball
Und hier sind sie, die letzten Infos für den Schulball am Freitagabend!
Nicht vergessen:
- Karte
- ggf. Personalausweis bzw. „Muttizettel“ (2x) mit eurer Begleitperson
- Geld (Bezahlung der Getränke und Speisen vor Ort erfolgt in bar)/Fahrschein
- angemessene Kleidung
- Vorfreude 🙂
- Band
- ggf. Personalausweis
- Garderobenmarke
- ggf. Geld
- Vormittags: Bändervergabe für die eigene violette Karte im Haus (dann müsst ihr abends einmal weniger anstehen ;), es gibt aber auch dann welche)
- 18:00 Uhr: Einlass mit Taschenkontrolle (U16 mit gelber Karte erhalten nur mit anwesender erw. Begleitperson ihr gelbes Band)
- 19:00 Uhr: Beginn
- 22:00 Uhr: Ende für Personen mit violettem Band
- 24:00 Uhr: Ende für Personen mit gelben Band
Bitte beachtet, es gibt im Vorverkauf zwei Arten von Karten:
- Lila Karte für 8 Euro: für alle, die die Veranstaltung bis 22 Uhr verlassen wollen oder müssen (alle die ab dem 25.01.2004 geboren wurden und nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Erziehungsbeauftragten sind)
- SchülerInnen der Edith-Stein-Schule können die lila Karte am 24.01. bereits vormittags in der Schule gegen ein Band tauschen.
- Gelbe Karte: für alle, die die Veranstaltung bis 24 Uhr besuchen dürfen und wollen ? (alle, die vor dem 25.01.2004 geboren wurden oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Erziehungsbeauftragten sind):
- Zur Begleitung durch einen Erziehungsbeauftragten braucht ihr das ausgefüllte Formular zweimal: https://muttizettel.net
- Ein ausgefülltes Formular gebt ihr am Einlass im Beisein des Erziehungsbeauftragten ab.
- Jugendliche unter 16, die nicht die Edith-Stein-Schule besuchen, bringen zur Sicherheit und besseren Überprüfbarkeit bitte zusätzlich eine Ausweiskopie ihrer Erziehungsberechtigten mit.
Infos zur Erziehungsbeauftragung
Mit einer erziehungsbeauftragten Person ist nicht ein Erziehungsberechtigter (Eltern o.ä.) gemeint, sondern ein von ihr beauftragte Person und sie muss …
… volljährig, d.h. spätestens am 24.01.2002 geboren worden sein,
… dem Erziehungsauftrag und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, d.h. in der Lage sein, den anvertrauten Jugendlichen zu leiten und zu lenken, und auf die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes (z.B. Alkohol- und Rauchverbot) achten.
Zweifel an der erziehungsbeauftragten Person seitens des Veranstalters können sich insbesondere ergeben, wenn
- sie mehr als 3 Kinder begleitet
- sie zur minderjährigen Person ein Verhältnis pflegt, in dem erzieherische Interventionen im Regelfall unterbleiben (z.B. Kumpel, Partner)
- sie beim Schulball anderen Verpflichtungen nachkommen muss
- sie durch ihr Verhalten, z.B. eigenen Alkoholgenuss, offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen.
Um der gesamten Schulgemeinschaft einen schönen Ballabend zu ermöglichen, ist es uns wichtig, auf die geltenden Regeln und Gesetze für Schulveranstaltungen und auf die Anmerkungen auf der Kartenrückseite hinzuweisen.
Insbesondere Verstöße gegen das geltende Jugendschutzgesetz werden zur Anzeige gebracht.