FAQ – Häufig gestellte Fragen:
Inhalt dieser Seite:
1. ABMELDUNG WEGEN KRANKHEIT UND SONSTIGER ABWESENHEITEN
2. FREISTELLUNG WÄHREND DER SCHULZEIT/FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG
3. INFORMATIONEN ZUR NOTENVERGABE
4. INFORMATIONEN ZUR NOTENEINSICHT IN X-SCHOOL
5. GRUNDSÄTZLICHES IM UMGANG MIT ANFRAGEN UND KRITIK IN DER SCHULE (BESCHWERDEGANG)
zu 1. ABMELDUNG WEGEN KRANKHEIT
Für a l l e Klassenstufen (auch 11. und 12. Klassen) gilt:
- Am 1. Fehltag bis 07.40 Uhr (spätestens jedoch bis 08.00 Uhr) im XSchool vom Unterricht abmelden – auch wenn der Schultag Ihres Kindes erst zur 2. Stunde oder später beginnt. Bitte loggen Sie sich für die Abmeldung mit Ihrem Elternzugang ein.
- Beachten Sie bei der Datumsangabe, dass Sie das richtige Datum und bei längerer Abwesenheit das Enddatum eintragen (Abmeldungen können im Nachhinein bearbeitet/korrgiert werden).
Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern für die Abwesenheit von bis zu 10 Tagen ist nicht nötig. Fehlt die Schülerin/der Schüler länger als 10 Tage, ist der Klassenleitung ein ärztliches Attest vorzulegen bzw. hochzuladen.
Arzttermine sollten grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten geplant werden. Dies hilft, die Kontinuität des Lernens Ihres Kindes zu gewährleisten. Ist ein Arzttermin während der Unterrichtszeit unvermeidlich ist dieser spätestens 1 Woche im Voraus durch eine Abwesenheitsmeldung im XSchool anzumelden.
Für die Schüler der O b e r s t u f e gilt folgende Regelung:
Jeder Schüler führt selbst einen Entschuldigungsbogen. Fehlt ein Schüler zu einem Kursarbeitstermin, ist generell ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden alle in dieser Zeit nicht erbrachten Leistungen mit 0 Punkten (Note 6) bewertet.
Fahrschultermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Eine mögliche Ausnahme bildet lediglich die Fahrschulprüfung. Hier ist eine Bestätigung über den Prüfungstermin dem Stammkursleiter im Vorfeld vorzulegen.
zu 2. FREISTELLUNG WÄHREND DER SCHULZEIT
In dringenden Ausnahmefällen kann ein Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern hin beurlaubt werden. Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vor dem Beginn der Beurlaubung zu stellen. Bei Freistellung über 3 Tage und länger ist der Antrag spätestens einen Monat vor der Freistellung einzureichen. Der Antrag ist zu begründen.
Schülerinnen und Schüler, die Erstkommunion, Firmung, Konfirmation oder Lebenswende feiern, sind nicht automatisch am Tag nach der Feier von der Schule freigestellt – auch hier ist im Vorfeld ein Freistellungsantrag beim Klassenleiter zu stellen.
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Freistellungsformular – hierbei ist folgende Regelung zu beachten:
- Freistellung bis zu 3 Unterrichtstage:
- schriftlicher Antrag (Formular) bei der Klassenleitung abgeben und durch sie bestätigen lassen
- Freistellungen ab 4 bis zu 15 Unterrichtstage
- schriftlicher Antrag (Formular) bei der Klassenleitung einreichen
- nach Unterschrift/Einverständnis der Klassenleitung erfolgt von dort die Weitergabe an die Schulleitung
- von Seiten Schulleitung erfolgt die Zu- bzw. Absage
- Freistellungen ab 15 Unterrichtstage
- schriftlicher Antrag (Formular) bei der Klassenleitung einreichen
- nach Unterschrift/Einverständnis der Klassenleitung erfolgt von dort die Weitergabe an die Schulleitung
- nach Unterschrift/Einverständnis der Schulleitung erfolgt von dort die Weitergabe an den Schulträger von Seiten des Schulträgers erfolgt die Zu- bzw. Absage
Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Nach Genehmigung der Freistellung ist eine Abwesenheitsmeldung im XSchool durch die Eltern einzutragen.
Für Freistellungen zu außerschulischen Veranstaltungen, die der Repräsentation unserer Schule dienen (Sportwettkämpfe, Chorauftritte, Theaterauftritte u. ä.) während der regulären Unterrichtszeit gilt:
- Es ist hier kein schriftlicher Antrag notwendig. Bitte halten Sie Ihre Kinder jedoch an, dass sie verpasste Inhalte eigenverantwortlich nacharbeiten und im Falle von anstehenden Klassenarbeiten und Tests mit dem entsprechenden Kollegen Rücksprache halten (Vereinbarung von Nachschreibeterminen).
zu 3. INFORMATIONEN ZUR NOTENVERGABE
Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument
zu 4. INFORMATIONEN ZUR NOTENEINSICHT IN X-SCHOOL
Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument
zu 5. GRUNDSÄTZLICHES IM UMGANG MIT ANFRAGEN UND KRITIK IN DER SCHULE (BESCHWERDEGANG)
Die ausführliche Erläuterung finden Sie hier als pdf-Dokument

















Edith-Stein-Schule Erfurt
