Vorläufiges Institutionelles Schutzkonzept der Edith-Stein-Schule
Staatlich anerkanntes katholisches Gymnasium mit staatlich anerkannter katholischer Regelschule
Das Institutionelle Schutzkonzept der Edith-Stein-Schule basiert auf der jeweils gültigen Fassung der Präventionsordnung für das Bistum Erfurt[1] sowie der jeweils gültigen Fassung der Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)[2].
Es bringt die in der Schule grundlegende Kultur der gegenseitigen Achtsamkeit zum Ausdruck.
1. Verhaltenskodex gegen Grenzüberschreitung und sexualisierte Gewalt
Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Verpflichtungserklärung, wodurch sie den Kodex anerkennen. Auch Schüler_innen und Erziehungsberechtigten wird der Verhaltenskodex bekannt gemacht. Der Verhaltenskodex beschreibt Ziele und ethische Grundprinzipien der Mitarbeitenden und Lernenden sowie Verhaltensregeln gegenüber Lernenden und zwischen den Lernenden der Edith-Stein-Schule und innerhalb der Dienstgemeinschaft.
1.1 Ziele und ethische Grundprinzipien des Verhaltenskodexes
Die folgenden ethischen Grundprinzipien bilden die erweiterte Basis eines verantwortungsbewussten Umgangs der Mitarbeitenden und Lernenden miteinander.
- Der Verhaltenskodex gewährleistet, dass Lernende und Mitarbeitende in unserer Einrichtung sicher sind.
- Der Verhaltenskodex bietet den Lernenden und Mitarbeitenden eine Orientierung für ihr Handeln.
- Die Lernenden und Mitarbeitenden achten die Würde des Gegenübers. Die Mitarbeitenden setzen sich für den Schutz individueller Rechte aller Beteiligter ein. Die Mitarbeitenden handeln verantwortungsvoll und begegnen einander und den Lernenden respektvoll.
1.2 Verhaltensregeln
1.2.1 Nähe und Distanz
Wir sind uns unserer Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen bewusst und achten auf einen für alle nachvollziehbaren Umgang mit Nähe und Distanz. Wir behandeln alle Schüler_innen gleich und schaffen keine Abhängigkeiten.
- (Beratungs-) Gespräche und Gruppenangebote finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
- Die Mitarbeitenden dehnen die institutionellen Kontakte (Unterricht, AGs, Beratung, Ausflüge: Klassenfahrten, Wandertage etc.) nicht auf den privaten Bereich aus. In Ausnahmefällen kann dies in Absprache mit der Schulleitung geschehen.
- Die Annahme von Geschenken und eine Bewirtung ist nur erlaubt, sofern diese den angemessenen Rahmen nicht übersteigen und keine Beeinflussung von Entscheidungen möglich ist. Als angemessen gelten Geschenke pro Geber/Geberin, die unter den zu versteuernden Satz nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EstG jeweils im Kalenderjahr fallen. Geschenke über diesem Wert sind mit Verweis auf die Ordnung zur Korruptionsprävention im Bistum Erfurt Ziffer 4.12 abzulehnen.
- Persönliche Geschenke von Mitarbeitenden an Lernende sind unzulässig.
- Mitarbeitende und Lernende achten auf eine angemessene Kleidung.
- Grenzverletzungen zwischen allen Beteiligten müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
- Eine dienstliche Kommunikation unter Lehrpersonen und Lehrpersonen und Lernenden ist nur über den Messengerdienst Threema erlaubt oder unter Anwendung der dienstlichen E-Mail-Adressen. Die Threema-Codes werden über das Schulsekretariat kostenlos an die Lehrkräfte abgegeben. Private Kommunikation, z. B. unter Verwandten, können vom Dienstgeber nicht beschränkt werden.
- Sanitärräume werden nur nach Anklopfen von in der Regel gleichgeschlechtlichen Lehrpersonen betreten.
1.2.2 Angemessenheit von Körperkontakten
- Unerlaubte, unerwünschte sowie nicht abgesprochene Berührungen und körperliche Annäherung sind nicht erlaubt.
- Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Methode oder Versorgung, wie z.B. Hilfestellung im Sportunterricht oder Erste Hilfe erlaubt.
- Die Initiative zu Körperkontakt mit Lernenden soll ausschließlich von diesen ausgehen und für den Mitarbeitenden akzeptierbar sein. Lernenden, die Trost suchen, sollte vorrangig mit Worten geholfen werden.
- Beim Einsatz von Methoden mit Körperkontakt wird die jeweilige Methode den Lernenden vor der Anwendung erläutert und ihr Einverständnis eingeholt.
1.2.3 Sprache, Wortwahl und Kleidung
Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation ist durch Wertschätzung geprägt. Sie entspricht der jeweiligen Rolle und ist der Zielgruppe und ihren Bedürfnissen angepasst.
- Kinder und Jugendliche werden mit Vornamen (Rufnamen) und nicht mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.
- Empfohlen wird, Lernende ab Klasse 10 mit „Sie“ anzusprechen. Ab einem Alter von 18 Jahren werden alle Lernenden mit „Sie“ angesprochen. Von dieser Regelung wird abgewichen, sofern die Lernenden dies ausdrücklich wünschen.
- In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird situationsunangemessene Sprache (sexualisierte, gewaltbetonte, rassistische und diskriminierende Äußerungen bzw. Fäkalsprache) verwendet.
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen. Es werden keine abfälligen Bemerkungen, schamverletzenden Inhalte, Beleidigungen und Bloßstellungen geduldet.
1.2.4 Veranstaltungen mit Übernachtung
- Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, werden in der Regel von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Wenn das nicht möglich ist, bedarf es einer Absprache mit der Schulleitung.
- Bei Übernachtungen im Rahmen von Klassen- bzw. Kursfahrten oder Ausflügen übernachten Lernende und Begleitende in getrennten Räumen/Zelten. Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen auf Grund räumlicher Gegebenheiten bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulleitung.
- Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privatwohnungen von Mitarbeitenden.
- Schlafräume und Sanitärräume werden nur nach Anklopfen von in der Regel gleichgeschlechtlichen Lehrpersonen betreten.
- Begleitende und Lernende duschen getrennt.
1.2.5 Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Es finden verbindliche Unterrichtseinheit zu Verhaltensregeln in sozialen Netzwerken und deren Gefahren (Klasse 6) sowie Vertiefung im Medienprojekt (Klasse 7) statt. Schwerpunkt bilden die Themen Recht am Bild, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Aufnahme von Audio- oder Videodateien sowie Cybermobbing. Es wird eine klasseninterne Selbstverpflichtungserklärung zum Verhalten in sozialen Netzwerken erstellt (z.B. WhatsApp), im Zentrum der Selbstverpflichtung steht das Thema Cybermobbing. Abgeschlossen wird die Thematik mit einem Elternabend der jeweiligen 6. Klasse.
- Schüler_innen, aber auch Erziehungsberechtigte, werden für das Verhalten und die Gefahren in sozialen Netzwerken sensibilisiert.
- Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten ist für Mitarbeitende im beruflichen Kontext verboten.
1.2.6 Ergreifen von Disziplinierungsmaßnahmen
Wir sind uns unserer Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Bei Fehlverhalten handeln wir nachvollziehbar, pädagogisch sinnvoll und tolerieren keine Handlungen, wie z. B. Gewaltanwendung, Freiheitsentzug, Bloßstellung oder Demütigung.
- Der Einsatz von Disziplinierungsmaßnahmen ist den Mitarbeitenden, Lernenden und ihren Erziehungsberechtigten transparent zu machen.
- Die Nichteinhaltung von Regeln und das Überschreiten von Grenzziehungen ziehen Konsequenzen nach sich, die in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen und geeignet sind, die Lernenden, möglichst durch Einsicht, von einem bestimmten Verhalten abzubringen.
- Einschüchterung, Willkür, unter Druck setzen, Drohung und Angst machen sind ebenso, wie jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug als Disziplinierungsmaßnahmen untersagt.
1.3 Verhaltensgrundsätze innerhalb der Dienstgemeinschaft
- Die Mitarbeitenden verhalten sich untereinander respektvoll und wertschätzend und achten auf die Einhaltung von persönlichen Grenzen.
- Bedenken und (subjektiv wahrgenommene) Grenzüberschreitungen werden offen angesprochen und geklärt.
- Die Mitarbeitenden erhalten Angebote, um ihr Verhalten professionell (Supervision, Dienstberatungen, Mitarbeitergespräch) zu reflektieren.
- Mitarbeitende sind bereit, nach Lösungen zu suchen und sich ggf. zu verändern.
2. Intervention und Handlungsleitfäden
Interventionsmaßnahmen richten sich immer nach der jeweils aktuellen Fassung der Interventionsordnung[3]. Das Vorgehen in konkreten Situationen des Verdachtsfalls, Mitteilungsfalls oder eines Falls von sexualisierter Gewalt zwischen bzw. durch Schüler_innen, wird in den Handlungsleitfäden Schritt für Schritt dargelegt.
2.1. Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt durch Lehrkräfte oder schulische Mitarbeitende sowie im außerschulischen und privaten Umfeld der Schüler_innen
Was tun bei der Vermutung, dass ein Kind, eine Jugendliche oder Jugendlicher von sexualisierter Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung betroffen ist?
Was tun bei der Vermutung, dass die Täter_innenschaft sich im eigenen Umfeld befindet?
[1] „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Erfurt (Präventionsordnung für das Bistum Erfurt)“
[2] „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
[3] „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“

2.2. Handlungsleitfaden bei Mitteilung sexualisierter Gewalt durch Lehrkräfte oder schulische Mitarbeitende
Was tun, wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher von sexueller Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung erzählt?
Im Moment der Mitteilung:


[4] Alle geführten Gespräche in diesem Schema werden protokolliert.
2.3. Handlungsleitfaden bei sexualisierter Gewalt zwischen bzw. durch Schüler_innen
Was tun bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Schüler_innen?

Bei schwereren Formen sexualisierter Gewalt zwischen Schüler_innen sollte dringend eine Fachberatungsstelle sowie die Präventionsfachkraft hinzugezogen werden. Je nach Tat sind sowohl der Träger sowie eine der beauftragen Ansprechpersonen des Bistums zu kontaktieren.
3. Kontakte und Funktionen
- Präventionsfachkraft unserer Schule:
Frank Fritsch und Anja Oberländer
E-Mail: praevention@ess-erfurt.de
- Beratungsteam unserer Schule:
Constanze Biesenbach E-Mail: constanze.biesenbach@ess-erfurt.de
Dr. Susanne Holthuis-Huff E-Mail: susanne.holthuis-huff@ess-erfurt.de
Ina Seiler E-Mail: ina.seiler@ess-erfurt.de
Dr. Sven Voigt E-Mail: sven.voigt@ess-erfurt.de
- Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle im Bistum Erfurt:
Dr. med. Jörg Pertschy E-Mail: joerg.pertschy@posteo.de
Telefon: 0160 952 57 340
Ursula Samietz E-Mail: ursula.samietz@web.de
Telefon: 0174/3284004
- Präventionsbeauftragte für das Bistum Erfurt:
Carmen Bröckl
Bischöfliches Ordinariat Bistum Erfurt, Herrmannsplatz 9, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 6572 386 I E-Mail: praeventionsbeauftragte@bistum-erfurt.de
- Externe Fachberatungsstellen:
- EEFL – Beratungsstelle Caritasregion Mittelthüringen
Regierungsstraße 55
99084 Erfurt
+49 361 55533-70
eefl-erfurt@caritas-bistum-erfurt.de
www.caritasregion-mittelthueringen.de - Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon 116 111
(montags bis samstags 14:00 – 20:00 Uhr)
- Elterntelefon 0800 111 0 550
(montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr,
dienstags und donnerstags bis 19:00 Uhr)
4. Qualitätsmanagement
Eignung und Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Neben der fachlichen Qualifikation ist die persönliche Eignung für eine Anstellung beim Schulträger ausschlaggebend.
- Das Institutionelle Schutzkonzept sowie die konkreten Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt werden im Bewerbungsgespräch grundsätzlich thematisiert.
- Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu Beginn ihres Dienstes mit den Einzelheiten des Schutzkonzeptes vertraut gemacht. Die Präventionsfachkraft unterstützt die Schulleitung in deren Bemühungen.
- Voraussetzung für eine Einstellung an einer der Schulen des Bistums ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Dieses wird alle fünf Jahre erneut eingefordert, damit alle am Schulleben Beteiligten ein Höchstmaß an Sicherheit haben.
- Die Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergänzend zum erweiterten Führungszeugnis eingefordert.
- Für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Teilnahme an einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt verpflichtend. Die Präventions-fachkraft verantwortet den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen. Die Durchführung erfolgt durch eine externe Fachkraft.
- Alle fünf Jahre müssen diese Fortbildungen zur kontinuierlichen Vertiefung aufgefrischt werden. Darüber hinaus organisiert die Präventionsfachkraft Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Interessenslagen der am Schulleben Beteiligten zu verschiedenen Themen.
Die regelmäßig stattfindende Schulinspektion (GKSI) fragt nach dem Vorhandensein eines Präventionskonzepts gegen sexualisierte Gewalt und vermerkt das Ergebnis im Abschlussbericht.
Die Präventionsfachkraft wird zukünftig als Ansprechperson in allen das Schutzkonzept betreffenden Fragen fungieren und auch die Evaluation des Konzeptes nach zwei Jahren verantworten.
Inkrafttreten
Das Institutionelle Schutzkonzept der Edith-Stein-Schule wurde nach den notwendigen Vorarbeiten durch die Schulkonferenz verabschiedet und wird vom Schulträger, dem Bistum Erfurt, in Kraft gesetzt. Es wird durch die Schulleitung gegenüber der Schulgemeinschaft öffentlich gemacht.
In Kraft gesetzt zum: 01.01.2026

















Edith-Stein-Schule Erfurt
