Freistellung

In dringenden Ausnahmefällen kann ein Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern hin beurlaubt werden. Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vor dem Beginn der Beurlaubung zu stellen. Bei Freistellung über 3 Tage und länger ist der Antrag spätestens einen Monat vor der Freistellung einzureichen. Der Antrag ist zu begründen. Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

Freistellungsformular als pdf